AGB - Auszug aus der Marktordnung - Veranstaltungsservice Sven Vogt
Direkt zum Seiteninhalt
Hauptmenü:
×
Home
Stadtfest Re-Süd
Wesel Stadtfest
Marktinfo
Kleve
Kleve - Kaufland
Kleve - Swertz
Voerde
Voerde Grenzstraße
Goch
Marl
Recklinghausen
Emmerich
Rees
Xanten
Wesel - Schornacker
Öffnungszeiten
Unsere Preise
Anfrage
Reservierung
Jobs
AGB
Impressum
AGB - Auszug aus der Marktordnung
1. Die von den Teilnehmern angegebene Standgröße wird bei der Berechnung des Standgeldes zugrunde gelegt.
Sollte bei der Nachprüfung festgestellt werden, dass die angegebene Meterzahl mit der tatsächlich in Anspruch
genommenen Fläche nicht übereinstimmt, erfolgt eine Nachberechnung.
Teilnehmer, deren KFZ am Stand
verbleibt, werden mit einer
Mindestfrontlänge von 3 Metern berechnet.
Die Standtiefe beträgt pro
KFZ max. 4 Meter. Bei Eckplätzen gilt : Alles was über 2 Meter Standtiefe hinausgeht wird gesondert berechnet.
2. Neuware ist nur auf Anfrage erlaubt. Betreiber von Neuware oder Gewerbetreibende müssen im Besitz einer
gültigen Reisegewerbekarte sein. Bei festgesetzten Jahrmärkten besteht keine Reisegewerbekartenpflicht an
Sonn-und Feiertagen. Dort gilt : Die Steuernummer ist ausreichend für eine Kontrolle.
3. Imbiss-, Getränke-, Lebensmittel-, Rappo und Spezialverkauf ist nur mit Vertrag möglich. Bei Imbiss-,
Getränke - Lebensmittelverkauf hat der Betreiber für alle Genehmigungen wie Gestattungen selbst zu sorgen.
Das Benutzen von Einweggeschirr ist grundsätzlich verboten.
4. Jeder Teilnehmer an diesem Markt hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung, Störung oder
sonstigen Belästigungen von anderen Teilnehmern oder Besuchern des Marktes kommt. Bei selbstverschuldeten
Unfällen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
Verursacht ein Teilnehmer Schäden an Personen
oder
Eigentum anderer, haftet der Teilnehmer selbst.
5. Den Anordnungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen
haben einen Platzverweis zur
Folge.
6. Händler haben, die vom Veranstalter und seinen Mitarbeitern zugewiesenen Plätze einzunehmen.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Platzes.
7. Die Verkaufszeiten sind, wenn nicht anders angegeben, grundsätzlich:
samstags von 7 -14 Uhr
, sowie
sonntags von 11 -18 Uhr
. Bei Verstoß gegen diese Anordnung, erfolgt ein Platzverweis ohne Rückzahlung
des Standgeldes. Evtl. verhängte Ordnungsstrafen gehen zu Lasten des jeweiligen Händlers.
8. Der Betrieb von Fernsehgeräten, Rundfunkgeräten sowie sonstigen Tonträgern ist nicht gestattet.
9. Verboten sind: Artikel mit NS-Symbolen (auch überklebt) sowie alle Schuss-, Hieb- und Stichwaffen laut Waffengesetz;
Drucksachen, Darstellungen sowie Artikel die den Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlichen.
Pornografie in Schrift, Bild, Film und Ton sind ebenfalls verboten. Der Verkauf von Raubkopien jeglicher Art ist verboten.
10. Jeder Teilnehmer zahlt eine
Grundgebühr von 5 €uro
, die nicht zurückerstattet wird. Sie dient der Reinigung
von
lose herumliegenden Müll und
dergleichen, beinhaltet jedoch nicht die Entsorgung von grobem Müll, wie
Kisten,
Kartonagen, Resten von jedwedem Trödel usw. Zur Vorsorge hierfür, wird von jedem Teilnehmer eine
Reinigungskaution
von 10 €uro erhoben.
Diese Reinigungskaution wird jedoch zurückgezahlt, wenn der Veranstalter
sich davon überzeugt hat, dass der betreffende Händler seinen Platz
ordnungsgemäß gesäubert hat.
11. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wesel
12. Diese Standkarte ist gut sichtbar am Stand anzubringen.
Home
|
Stadtfest Re-Süd
|
Wesel Stadtfest
|
Marktinfo
|
Anfrage
|
Reservierung
|
Jobs
|
AGB
|
Impressum
|
Generelle Seitenstruktur
© 2018 | Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler und Irrtümer vorbehalten.
Datenschutzerklärung
Zurück zum Seiteninhalt
|
Zurück zum Hauptmenü
Um diese Website nutzen zu können, aktivieren Sie bitte JavaScript.